Satzung.§ 1 Name und Sitz des Vereins Der 1956 in Solingen gegründete Verein führt den Namen Sportverein der Hundefreunde Solingen-Merscheid 1956 e.V. Mitglied im Deutschen Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. (DVG) und ist beim Amtsgericht Solingen in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Solingen. § 2 Geschäftsjahr und Gerichtsstand Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen. § 3 Mitgliedschaft in anderen Verbänden Der Verein ist Mitglied im Deutschen Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. (DVG). In dieser Eigenschaft ist er den DVG Gliederungen, dem Landesverband Nord-Rheinland und der Kreisgruppe Düsseldorf regional zugeordnet. Die Satzungen und Ordnungen des DVG sowie die Beschlüsse seiner Organe sind geltendes Vereinsrecht im Sinne dieser Satzung, analog gilt dies für Beschlüsse und Satzungen des dhv, VDH und der FCI. § 4 Zweck und Aufgaben des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein fördert: Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die sich zur Einhaltung der Vereinssatzung verpflichtet und die Ziele und Zwecke des Vereins aktiv unterstützt. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat durch schriftlichen Antrag auf einem vom Vorstand ausgegebenen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung ist die Weitergabe der Daten an den Verband und die Verwendung für Erfordernisse des Sports zulässig. Der Aufnahmeantrag wird im Vereinsheim zum Aushang gebracht, woran sich eine mindestens dreimonatige Anwartschaft anschließt. Bei Ehepartnern, Kindern oder Lebensgefährten des Mitgliedes kann auf die Anwartschaft durch Vorstandsbeschluss verzichtet werden.
Die Beitragspflicht ist pünktlich, spätestens zum 31. 3. eines jeden Jahres, zu erfüllen.
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen andere Regelungen enthalten. Stimmberechtigt sind nur geschäftsfähige Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Alle Mitglieder haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch die Organe des Vereins und auf die Benutzung der vereinseigenen Einrichtungen unter Einhaltung des Benutzungsrahmens. Ferner besteht der Anspruch, an den Vereins- und Verbandsveranstaltungen im Rahmen der Zulassungsbedingungen teilzunehmen. Diese Rechte ruhen, solange sich ein Mitglied mit seinem Beitrag im Rückstand befindet. § 8 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind verpflichtet: - die Richtlinien des Vereins und des Verbandes zu befolgen und seine Bestrebungen zu unterstützen,
(1) Der Verlust der Mitgliedschaft tritt ein: a) durch Tod, (2) Der Ausschluss kann erfolgen wegen: a) Nichterfüllung der Beitragspflicht, wenn der Beitrag trotz schriftlicher Erinnerung mehr als sechs Monate rückständig ist,
Der Ausschluss zieht den Verlust aller Ansprüche mit sofortiger Wirkung nach sich. Dem Betroffenen ist eine Anhörung vor dem Vorstand zu gewähren. (4) Mit dem Ende der Mitgliedschaft enden Ansprüche an das Vereinsvermögen. Die Vereinspapiere, Vereins- und Verbandsausweise und Abzeichen sind ohne Vergütung zurückzugeben. Funktionsträger haben die Unterlagen des Arbeitsgebietes ihrem Nachfolger oder dem Vorstand zu übergeben. § 10 Organe des Vereins - die Mitgliederversammlung § 11 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird mindestens 1 x je Quartal vom Vorstand einberufen. Die erste Mitgliederversammlung des Jahres ist die Jahreshauptversammlung (JHV). Die Mitgliederversammlung entscheidet über die gestellten Anträge mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, sofern nicht mindestens ein Mitglied eine schriftliche Abstimmung fordert. Die Leitung der Mitgliederversammlungen obliegt dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem Der Jahreshauptversammlung obliegen: - die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
§ 12 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden, (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeweils zwei dieser Vorstandsmitglieder sind für den Verein vertretungsberechtigt. (3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Dem Wirtschaftsausschuss obliegt die Kontrolle der finanziellen Angelegenheiten des Vereins.
Zur Regelung des Vereinslebens erlässt der Vorstand eine Vereinsordnung.
Eine Änderung der Satzung ist nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer JHV oder außerordentlichen Versammlung möglich. Die Satzungsänderung muss in der Einladung zur Versammlung mitgeteilt werden.
Das Vermögen des Vereins muss bei einer öffentlichen, mündelsicheren Bank oder Sparkasse angelegt werden. Dem Geschäftsführer ist es gestattet, zur Bestreitung der laufenden Ausgaben einen angemessenen Barbetrag in der Kasse zu führen.
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck mindestens vier Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Aus der Einladung muss der beabsichtigte Zweck ersichtlich sein. Für die Auflösung ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich. Solange noch 7 Mitglieder den Verein weiterführen wollen, ist eine Auflösung nicht möglich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung ist am 27. November 2005 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden.
| News: 02.04.2023 Termine AD 2023 12.03.2023 2.Platz , VO - Aufstieg A2 01.03.2023 - neue Vorstandmitglieder eingetragen 05.01.2023 - Erfolge und Mitglieder update 22.02.2022 - Termine AD 2022 01.11.2021 - Erfolge update 04.10.2021 - Erfolge update 20.07.2021 - Hoopers Turnier wurde abgesagt 12.03.2020 - Erfolge update 28.02.2020 - Termine update 03.10.2019 - update Erfolge 30./31.03.2019 ein erfolgreiches Wochenende für die HF Solingen-Merscheid. siehe Erfolge Update Übungszeiten und Termine 2019 Update Mitgliederseite Die neuen Anwärter sind online. Erfolge eingetragen. Ab Mitte/ Ende April startet unsere Welpengruppe. 02.03.2018 - Termine für unsere Arbeitsdienste online gestellt 01.03.2018 - Liste Vorstand/Trainer aktuallisiert 31.01.2018 - 20 Uhr ist Meldebeginn für unser Agi-Turnier am 05./06. Mai 2018 über Webmelden 19.09.2017 - Die Seite Erfolge eingefügt. 16/17.09.2017 - Die Obedience mit BH/VT Prüfung fand statt. Bilder demnächst in der Fotogalerie 09.09.2017 - Die ersten Fotos in der Bildergalerie hochgeladen. 01.09.2017 - die neue HP geht an den Start
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